5 Jahre Garantie

auf Mondo Möbel, Mondo Küchen & Valmondo Möbel

Bei MONDO legen wir viel Wert auf Service und Qualität: Exklusives Möbel-Design, intelligente Funktionen, ausgesuchte Materialien; sorgfältige und fachgerechte Verarbeitung garantieren dauerhaften Komfort beim Wohnen und Einrichten mit MONDO. Den hochwertigen Anspruch unserer Möbel unterstreichen wir mit einem ausdrücklichen Leistungsversprechen: 5 Jahre Garantie auf alle neuen MONDO Möbel!*

Die Garantie besteht neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten von 2 Jahren für die Dauer von 5 Jahren für MONDO Möbel. Sie ist nicht übertragbar und erstreckt sich räumlich auf das Land, in dem der MONDO Handelspartner bei Abschluss des Kaufvertrages seinen Sitz hat. Die Garantie endet 5 Jahre nach Lieferdatum. Die Garantie wird nach Wahl des Garantiegebers durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfüllt und durch Leistungen weder gehemmt noch unterbrochen. Unabhängig von dieser Garantie stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte bei Mängeln wie Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zu. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte, die durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, ist unentgeltlich.

*Ausgenommen Bezugsmaterialien

Wichtige Informationen

Auf was bezieht sich die Garantie?

Die 5-Jahres-Garantie bezieht sich auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit mit Ausnahme von Bezugsmaterialien, die Funktionssicherheit sowie die fachgerechte Verarbeitung von MONDO und VALMONDO Möbeln.

Für was gilt die Garantie nicht?

Ausstellungsware, Gartenmöbel, Heimtextilien und Teppiche, Einbauspülen, Mischbatterien, Küchenzubehör, Elektrogeräte und -motoren, Lampen und Leuchten sowie andere zugekaufte Komponenten von Fremdherstellern sowie zusätzliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung und dem Einbau stehen.

5 Jahre Garantie

Garantiebedingungen

Garantiegeber ist der Handelspartner, bei dem die Ware gekauft wurde. Bei diesem ist die Garantie auch geltend zu machen. Der Kunde muss dem Handelspartner den Kaufbeleg vorlegen. Steht fest, dass ein Garantiefall vorliegt, muss der Kunde dem Handelspartner das Möbel zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Die zum Zwecke der Nacher- füllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege -, Arbeits- und Materialkosten trägt der Handelspartner. Ein Verlangen von Mängelbeseitigung in Kenntnis, dass tatsächlich kein Mangel des gekauften Produktes vorliegt, oder der Mangel im eigenen Verantwortungsbereich liegt, stellt eine Vertragsverletzung dar, die nicht zum Schadenersatz verpflichtet.

Damit Du im Schadensfall Deine Garantie-Ansprüche wirksam geltend machen kannst, bitten wir Dich, folgendes zu beachten: Möbel- und Gebäudetechnik müssen kombinierbar sein; insbesondere bauliche Veränderungen (Antenne, Strom, Wasser, Gas) sind mit Deinem Handelspartner oder Elektro- bzw. Sanitärfachgeschäft abzustimmen. Alle Vorleistungen müssen vor Aufbau abgeschlossen sein. Wir raten Dir, Gebrauchsspuren vor Übernahme des gekauften Produktes zu dokumentieren. Nachbestellungen und Änderungen können branchenüblich immer nur bis zum Modell-, Dekor- oder Ausführungsauslauf garantiert werden. Zu allgemeinen warentypischen Produkteigenschaften, Gebrauchs-, Reinigungs- und Pflegeanweisungen empfehlen wir Dir die Lektüre unseres Möbel-Gütepasses. MONDO und VALMONDO Produkte entsprechen strengen Qualitätsanforderungen. Qualitätsbeauftragte stellen die hohen Standards sicher. Bei Beachtung der richtigen Gebrauchs-, Pflege- und Wartungsanweisungen sowie bei sachgerechter Nutzung garantieren wir Dir lange Freude an unseren Produkten. Im Garantiefall wendest Du Dich bitte an Deinen Handelspartner.